Die Kultur braucht Planungssicherheit über den Sommer hinaus!

Medienmitteilung vom 15. Juni 2021 des Netzwerk Kulturpolitik Basel

Das Netzwerk Kulturpolitik Basel begrüsst die auf den 1. Juli vom Bundesrat vorgeschlagenen weiteren Öffnungsschritte im Bereich Kultur. Es braucht aber bereits jetzt klare Ansagen für die Zeit nach den Sommerferien: Was passiert bei steigenden Fallzahlen im Herbst? Die Kultur darf nicht wieder die Hautleidtragende werden.

Der Bundesrat hält Wort und plant für den 1. Juli auch im Bereich Kultur weitere Lockerungen. Grossveranstaltungen sollen mit Covid-Zertifikat wieder möglich sein. Aber auch ohne Zertifikat gibt es Lockerungen für Veranstaltungen. «Wenn das Publikum sitzt, wie im Kino, im Theater oder am Fussballmatch, dann können maximal 1000 Personen teilnehmen. Wenn sich die Menschen bewegen, wie an einer Hochzeit oder im Konzert ohne Bestuhlung, dann können maximal 250 Personen teilnehmen. Die Kapazität der Örtlichkeit darf bis zur Hälfte genutzt werden. Diese Limiten gelten sowohl drinnen als auch draussen. Drinnen gilt: Maskenpflicht und Abstand. Draussen gilt: wer sich bewegt, muss eine Maske tragen», schreibt der Bundesrat in seiner Medienmitteilung vom 11. Juni 2021.

Das Netzwerk Kulturpolitik Basel begrüsst diese Öffnungsschritte. Positiv ist auch, dass eine Erhöhung der Höchstgrenze für Grossveranstaltungen auf 10’000 Personen (im Freien mit Sitzplätzen unbegrenzt) bereits angekündigt wurde. Es ist aber nicht nachvollziehbar, weshalb diese Erhöhung erst ab dem 20. August und z.B. nicht bereits ab dem 2. August eingeführt wird. Auch weitere Fragen sollen vom Bundesrat beantwortet werden. Für nun anlaufende Pilotveranstaltungen mit hohem Publikumsaufkommen ist das Schachbrettmuster für die Bestuhlung aufgehoben. Wie sieht es damit nach den Sommerferien aus? In welchem Rahmen sind nach den Sommerferien Stehveranstaltungen möglich?

Leider erhielten zwei Spezialfälle bisher vom Bundesrat zu wenig Aufmerksamkeit: Wie sieht es mit der Maskenpflicht für Berufschöre aus? Die Chöre sollen den Orchestern gleichgestellt werden und – bei genügend Abstand und einer Maximalgrösse von z.B. 24 Personen – bei Auftritten von der Maskenpflicht befreit sein. Welche Bedingungen gelten nach den Sommerferien für Kinder und Jugendliche als Gäste von Kulturveranstaltungen?

Das Netzwerk Kulturpolitik Basel fordert vom Bundesrat klare Ansagen, welche Rahmenbedingungen für Kulturveranstaltungen nach den Sommerferien gelten werden. Der Verlauf der Impfkampagne ist erfreulich und gibt Hoffnung. Es braucht dennoch bereits jetzt Aussagen vom Bundesrat, wie Kulturveranstaltungen durchgeführt werden können für den Fall, dass die Fallzahlen im Herbst wieder steigen sollten. Die Kultur darf nicht wieder Hauptleidtragende von möglichen Einschränkungsmassnahmen werden.

Für weitere Informationen stehen Ihnen sehr gerne zur Verfügung:

Kaserne Basel, Thomas Keller, 079 378 91 07
Sinfonieorchester Basel, Franziskus Theurillat, 079 435 78 91
Kammerorchester Basel, Marcel Falk, 061 306 30 45
Theater Basel, Anja Dirks, 077 413 40 54

Netzwerk Kulturpolitik Basel
z.H. Beni Pfister
Vogesenstrasse 142
4056 Basel

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